Montag, 16.07.2018
Auch bei Darlehen unter Freunden müssen Mindestanforderungen eingehalten werden
Übliche Modalitäten im Geschäftsverkehr gelten auch für finanzielle Unterstützung durch Freunde und Familie. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass auch für Darlehen im Freundes- und Familienkreis gewisse Mindestanforderungen eingehalten werden müssen, die den üblichen Modalitäten im Geschäftsverkehr entsprechen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2018 - L 7 AS 167/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg