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Dienstag, 03.07.2018

Zulässige Abmahnung wegen Fußballschauens während der Arbeitszeit

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Abmahnung wegen 30 Sekunden Fußballschauens während der Arbeitszeit zulässig ist. Wer während der Arbeitszeit – wenn auch nur kurz – auf dem dienstlichen Computer einen Fußball-Livestream verfolgt, kann vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Das Fußballschauen hindert einen Arbeitnehmer an der Erbringung seiner arbeitsvertraglichen Leistung.

Arbeitsgericht Köln Az.: 20 Ca 7940/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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