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Montag, 26.03.2018

Nach Verkehrsunfall besteht nicht grundsätzlich Anspruch auf Mietwagen

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bei einer nur geringen Fahrleistung das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein kann. Dem Geschädigten steht in diesem Fall dann nur eine Nut-zungsausfallentschädigung zu. Das Oberlandesgericht Hamm begründet dies wie folgt. Ein Geschädigter ist bei einem täglichen Fahrbedürfnis von weniger als 20 km am Tag nicht zwingend auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen. Laut Gericht ist dies ein Anhaltspunkt dafür, dass ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.01.2018 – 7 U 46/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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