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Dienstag, 12.12.2017

Elterngeld: Keine Erhöhung

Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Optimieren lässt sich das Elterngeld aber mit der richtigen Steuerklassenkombination.

(Bundessozialgericht, Az. B 10 EG 5/16 R).
Quelle: Finanztest Oktober 2017
sg
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