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Montag, 07.11.2016

Kindergeld im EU-Ausland

Lebt der Vater eines Kindes in Deutschland und seine geschiedene Frau mit dem Sohn in Polen, kann nur die in Polen lebende Mutter Kindergeld beantragen. Der Vater hat selbst dann keinen Anspruch, wenn die Mutter das Kindergeld nicht beantragt.

Bundesfinanzhof, Az. III R 17/13
Quelle: Finanztest 09/2016
sg
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