Mittwoch, 22.08.2018
Kündigung nach Spontan-Urlaub gerechtfertigt
Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub stellt einen Kündigungsgrund dar und kann eine Abmahnung entbehrlich machen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2018 - 8 Sa 87/18 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg