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Dienstag, 10.04.2018

Nicht immer Anspruch auf Entschädigung einer ausgefallenen Reise

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass wenn eine Reise komplett ausfällt, dies nicht immer einen Anspruch auf Entschädigung des vollen Reisepreises wegen vertaner Urlaubszeit gemäß $ 651 f Abs. 2 BGB darstellt. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass der Reisende durch den Ausfall der Reise über seine Zeit frei verfügen kann.

Oberlandesgericht Köln (Az.: 16 U 31/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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