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Dienstag, 30.01.2018

Wohnungsinserate: Nur mit Energieausweis.

Ob Kauf oder Miete: Nun steht fest, dass auch Makler in Immobilien-Anzeigen Angaben zum Energieverbrauch des Ge-bäudes machen müssen, sofern ein Energieausweis vorliegt. Enthalten sie Interessenten diese Informationen vor, handeln sie wettbewerbswidrig.

BGH, Az. I ZR 229/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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