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Dienstag, 30.01.2018

Riester-Rente: Nicht pfändbar.

Bei Insolvenz ist die angesparte Altersvorsorge aus der Riester-Rente geschützt. Voraussetzung: Der verschuldete Sparer hat dafür staatliche Zulagen beantragt und bekommen.

BGH, Az. IX ZR 21/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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