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Montag, 26.06.2017

Reisemangel kann auch schon vor Reisebeginn gerügt werden; §§ 651c, 651d, 651g BGB

Ein Reisemangel kann auch schon vor Beginn der Reise fristwahrend gerügt werden. Ist die auf einer Kreuzfahrt gebuchte Kabine um 1,5 qm kleiner als im Prospekt beschrieben, rechtfertigt dies bei einer 12-tägigen Reise eine Minderung von 400,00 EUR, wenn die kleinere Kabine für einen entsprechend günstigeren Preis ebenfalls angeboten wurde.

AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 239 C 323/16, 18.05.2017
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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