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Dienstag, 21.02.2017

Für Streiktage gibt´s kein Geld zurück

Eltern haben keinen Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung von Kita-Beiträgen, wenn ihre Kinder wegen eines Streiks an einzelnen Tagen in ihrer Kindertagesstätte oder im Kinderhort nicht betreut wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Dresden entschieden.

VG Dresden, 07.12.2016, Az: 1 K 1768/15
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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