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Montag, 19.12.2016

Richtig tanken!

Das Amtsgericht München (Az.: 113 C 27219/14) entschied, dass wenn ein Mietwagen von einem Mieter mit dem falschen Kraftstoff getankt wird und dadurch Schäden entstehen, dieser für die Schäden aufkommen muss. Der Mieter muss sich über den richtigen Kraftstoff informieren.

Quelle: Finanztest 12/2016
ma
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