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Montag, 17.09.2018

Rückzahlung einer Sonderzuwendung nach Kündigung

Der Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung kann in einem Tarifvertrag vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums im darauffolgenden Jahr abhängig gemacht werden. Das hat das BAG in einem Urteil vom 27.6.2018 (10 AZR 290/17) entschieden.

BAG, 10 AZR 290/17
sg
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