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Montag, 25.06.2018

Kein Anspruch auf ungefaltetes und ungetackertes Arbeitszeugnis

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein ungefaltetes und ungetackertes Arbeitszeugnis hat. Ein getackertes Zeugnis würde kein unzulässiges Geheimzeichen darstellen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 5 Sa 314/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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