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Montag, 07.05.2018

Fristlose Kündigung wegen Weitergabe von Patientendaten

Das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg hat entschieden, dass wenn eine Arzthelferin Daten von Patienten an unbefugte Dritte weitergibt, dieses schwerwiegend gegen die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht verstößt und eine fristlose Kündigung, ohne vorherige Abmahnung, rechtfertigt.

Landesarbeitsgericht Baden Württemberg Az.: 12 Sa 22/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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