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Montag, 26.04.2021

Zwangsveräußerung stellt Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG dar

Der Kläger musste zwei Grundstücke innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb zwangsversteigern. Er argumentierte, dass eine Zwangsversteigerung ähnlich wie eine Enteignung nicht freiwillig geschehe und daher keine Veräußerung i.S.d. § 23 EStG darstellt. Das Finanzgericht Düsseldorf folgte dieser Argumentation nicht. Anders als bei einer Enteignung hätte der Kläger die Zwangsversteigerung verhindern können durch die Befriedigung der Kläger.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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