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Montag, 23.11.2020

Vorläufige Schulsuspendierung darf aufgrund von Corona nicht verlängert werden

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass wenn ein vorläufiger Schulausschluss ergeht auch in der Coronakrise zeitnah eine endgültige Entscheidung gefällt werden muss. Durch die Unvorhersehbarkeit der Dauer des Präsenzausfalls handelt es sich nicht lediglich um einen vorläufigen Ausschluss, da ein Ende nicht abzusehen ist. Die Schule sei daher verpflichtet eine zeitnahe Entscheidung zu treffen.

Verwaltungsgericht Koblenz - L 229/20
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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