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Montag, 20.07.2020

Kein Schadensersatz vom Vermieter wegen Fahrzeugschäden durch Baumharz

Das Amtsgericht Coburg hat entschieden, dass Mietern von PKW-Stellplätzen kein Ersatz von Schäden am PKW durch herabtropfendes Harz von Bäumen zusteht. Dass beim Parken unter einem Baum mit Laub- und Fruchtfall oder eben auch mit dem Absondern von Harz gerechnet werden muss, ist allgemein bekannt. Auch eine Verkehrssicherungspflicht des Vermieters zum Schutz der abgestellten Fahrzeuge vor herabtropfendem Harz ist nicht gegeben. Gewisse Gefahren, die auf Gegebenheiten der Natur beruhen, müssen als unvermeidbar auf eigenes Risiko hingenommen werden.

Landgericht Coburg, Beschluss vom 25.02.2020 – 33 S 1/20 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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