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Montag, 04.05.2020

Reisepreisminderung bei fehlendem Gepäck

Das Amtsgericht Bad Homburg hat entschieden, dass einem Reisenden 40 % Reisepreisminderung zusteht, wenn ihm während des gesamten Urlaubs sein Gepäck nicht zur Verfügung steht. Ein gleichzeitiger Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude kommt aber grundsätzlich erst bei einer Minderungsquote von 50 % pro betroffenen Urlaubstag in Betracht.

Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2 C 130/19 (28)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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