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Mittwoch, 27.03.2019

Grundpreis von 8,99 Euro pro Monat für Basiskonto unangemessen hoch

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie Kosten von 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos unangemessen hoch sind. Zwar müssen Basiskonten nicht als günstigstes Kontomodell angeboten werden, jedoch sollen die Preise aber das durchschnittliche Nutzerverhalten der Kontoinhaber angemessen widerspiegeln. Der Ausgangspunkt für die Beurteilung ist das marktübliche Entgelt sowie das Nutzerverhalten unter Berücksichtigung der von der Bank zu erbringenden Leistungen. Besondere Bedeutung erlangt hier, dass die wirtschaftliche Lage der betroffenen Verbraucher, die Basiskonten beantragen, regelmäßig angespannt ist. Bei einem anderen Teil handelt es sich um Verbraucher mit einer hohen Affinität zu Mobilgeräten, die ihre Bankgeschäfte selbständig online erledigen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.02.2019 – 19 U 104/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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