Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 24.09.2018

Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Unfallflucht setzt Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR netto voraus

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort voraussetzt, dass ein Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR entstanden ist. Denn erst ab diesem Betrag liegt ein Sachschaden von bedeutendem Wert im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches vor. An dem bisherigen Mindestbetrag von 1.800 EUR ist nicht mehr festzuhalten. Dabei sind die heutige Einkommensentwicklung und die Kosten für die Beseitigung der Unfallfolgen zu berücksichtigen.

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.08.2018 – 5 Qs 58/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
me
« zurück