Mittwoch, 12.09.2018
Akteneinischt in Bußgeldakte
Das Amtsgericht Bad Saulgau hat entschieden, dass einem Betroffenen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einsicht in die Bußgeldakte des Unfallgegners nicht verwehrt werden darf. Ihm würde ein berechtigtes Interesse an der Einsicht der Akte zustehen.
Amtsgericht Bad Saulgau (Az.: 1 Owi 273/16)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma