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Mittwoch, 23.08.2017

Fehlerhaftes Abstellen in der Waschanlage

Sollte ein Fahrzeug in der Waschanlage falsch stehen, muss dies angezeigt werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth urteilte, dass dies technisch möglich sei. Sollten durch das fehlerhafte Abstellen Schäden am Auto entstehen, würde der Waschanlagenbetreiber mindestens anteilig dafür haften.

Quelle: Finanztest 08/2017
ma
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