Montag, 27.02.2017
Betriebsveranstaltungen sind versichert, wenn …
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen wie Feste oder Ausflüge können unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Der Arbeitgeber muss dafür alle Betriebs- oder Abteilungsangehörigen zur betrieblichen Veranstaltung einladen. Erkennbares Ziel der Veranstaltung muss das Stärken des »Wir-Gefühls« innerhalb der Belegschaft sein. Ein Fußballturnier, das sich nur an Fußballfans richtet und externen Besuchern offen steht, erfüllt die Kriterien nicht – so das Bundessozialgericht.
BSG, 15.11.2016, Az: B 2 U 12/15 R
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg