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Montag, 03.12.2018

EuGH zu Schichtarbeit: Rechte von stillenden Müttern gestärkt

Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, die im Schichtdienst arbeiten, der teilweise in der Nacht stattfindet, leisten Nachtarbeit und fallen unter den besonderen Schutz gegen die Risiken ebendieser Beschäftigungsform. Das geht aus einem Urteil des EuGH vom 19.9.2018 (C-41/17) hervor. Die RL 92/85 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen sieht u. a. vor, dass diese Personen während der Schwangerschaft und für einen bestimmten Zeitraum nach der Entbindung nicht zur Nachtarbeit verpflichtet werden dürfen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bestätigt.

Urteil des EuGH vom 19.9.2018 (C-41/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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