Montag, 24.09.2018
Haftung bei Schäden aufgrund Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle
Das Landgericht München II hat entschieden, dass eine Vollkaskoversicherung für Schäden, die aufgrund des Überfahrens einer Bodenschwelle, die nicht erkennbar war, entstehen, einstehen muss. In diesem Fall würde ein versicherter Unfall vorliegen und nicht ein unversicherter Betriebsschaden.
Landgericht München II (Az.: 10 O 3458/16)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma