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Montag, 12.06.2017

Unfall mit dem Auto des Vaters – Wann muss die Kaskoversicherung zahlen?

Im Normalfall zahlt die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn man sich auch an die Versicherungsbedingungen hält. In den Versicherungsbedingungen steht, dass das Fahrzeug nur von Personen gefahren werden darf, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Fährt nun eine Person das Fahrzeug, welchen keinen Führerschein hat und es kommt zu einem Unfall, muss die Versicherung den Schaden trotzdem begleichen, wenn vereinbart war, dass das Fahrzeug nur von einer Person gefahren wird, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.03.2017 – 5 U 174/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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