Dienstag, 02.05.2017
Zur Arglist eines gewerblichen VW-Autoverkäufers; §§ 123, 812 BGB
Ein VW-Vertragshändler, der einen selbstgenutzten PKW 15 Monate nach der Erstzulassung als Gebrauchtwagen veräußert, ist verpflichtet, dem Käufer vor Vertragsabschluss auf drei in dieser Zeit festgestellte gleichartige Motorschäden hinzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn die Motoschäden repariert wurden.
LG Essen, AZ: 19 O 234/15, 17.03.2017
Quelle: kostenlose-urteile.de
sg