Montag, 30.07.2018
Arzt haftet für fehlerhaften Wiedereingliederungsplan
Einem Patienten steht wegen fehlerhaftem Wiedereingliederungsplan nach Oberschenkelhalsbruch-Operation Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Erlaubt ein Widereingliederungsplan bei einem als Lagerist tätigen Patienten das Heben von Lasten bis zu 40 kg nach einer Oberschenkelhalsbruch-Operation, haftet der Arzt für die Erstellung dieses Plans, wenn sich dadurch die Schmerzen nach der Operation verschlimmern und sogar die Implantierung einer Hüftprothese erforderlich wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.
Landgericht Koblenz, Urteil vom 25.01.2018 - 1 O 359/16 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg