Dienstag, 01.05.2018
Anspruch auf Einsicht in Krankenakte
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Strafgefangener grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte hat. Das durch Art. 2. Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer.
Bundesverfassungsgericht, Az. 2BvR 1541/15
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma