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Dienstag, 30.01.2018

Bausparvertrag: Vorzeitig kündbar - für die Kasse

Hunderttausende Bausparer freuen sich noch über gute Zinsen eines alten Bausparvertrags. Doch den Bausparkassen wird das zu teuer. Nun haben die Richter entschieden: Ist der Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif, darf die Kasse ihn kündigen, auch wenn er noch nicht voll bespart ist.

BGH, Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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