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Mittwoch, 04.10.2017

Übernahme des Ehegatten von Finanzierungskosten eines im Alleineigentum der Ehefrau befindlichen Grundstückes

Ehefrau F bewohnt zusammen mit ihrem Ehemann M und ihren beiden Kindern ein Einfamilienhaus, das ursprünglich im hälftigen Miteigentum beider Ehegatten stand. Nach Übertragung des Miteigentumsanteils des M auf F übernahm diese auch die Grundschulden. M blieb aber weiterhin Schuldner der zu Grunde liegenden Darlehen und leistete die Zins- und Tilgungsraten. Das Finanzamt teilte die sich aus einer Zusammenveranlagung der Eheleute ergebende rückständige Einkommensteuer für 2010 auf Antrag der F dahingehend auf, dass die gesamten Rückstände auf M entfielen. Aufgrund der Zahlung der Darlehensraten und weiterer Hauskosten durch M in den Jahren 2010 bis 2012 nahm es jedoch unentgeltliche Zuwendungen an F an und erließ einen darauf gestützten Ergänzungsbescheid. Hierdurch wurde die aus der Aufteilung der Einkommensteuer folgende Beschränkung der Zwangsvollstreckung in Höhe des Zuwendungsbetrages aufgehoben. F war damit nicht einverstanden und bekam beim Finanzgericht Recht.

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