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Dienstag, 05.09.2017

Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

In den vergangenen Wochen kam es in einigen Landesteilen zu extremen Regenfällen und hat für überflutete Keller gesorgt oder Wohnungen unter Wasser gesetzt. Bei den Aufräumarbeiten kommen nun die Schäden ans Tageslicht. Springt die Versicherung nicht ein, können Steuerzahler die Kosten für Ersatzbeschaffungen zumindest bei der Steuer absetzen. Hochwasserschäden bei Privatleuten können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Abgesetzt werden können die selbstgetragenen Kosten etwa für die Reparatur des Hauses, die existenznotwendige Anschaffung von Möbeln, Hausrat oder Kleidung. Entsprechende Belege und Quittungen sollten also aufbewahrt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 30.06.2017 - 5 K 902/16.NW -
Quelle: www.datev.de
bu
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