Dienstag, 15.08.2017
Kindergeldanspruch bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels
Der Anspruch auf Kinder endet nicht schon dann, wenn das Kind (vor Erreichen des 25. Lebensjahres) einen ersten beruf-squalifizierenden Abschluss erreicht hat. Erst, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel erreicht ist, erlischt auch der Anspruch auf Kindergeld. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nachdem die Familienkasse den Kindergeldantrag ablehnt.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2017, -5 K 2388/15-
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fh