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Montag, 15.05.2017

Ablehnung eines Bewerbers für ein Lehramt aufgrund fehlender charakterlicher Eignung

Verurteilung wegen Betruges kann Jobangebot kosten Ein zunächst ausgewählter Bewerber auf eine Arbeitsstelle als Lehrer hat keinen Anspruch auf Einstellung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Im hier zu entscheidenden Fall hat das Land Berlin dem Bewerber eine Einstellung als Lehrer in Aussicht gestellt, diese aber nach Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses abgelehnt. In dem erweiterten Führungszeugnis des Bewerbers ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten aufgeführt. Nach diesem rechtskräftigen Strafbefehl wurde der Bewerber wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren und bei der Fahrscheinkontrolle einen verfälschten Fahrschein vorgezeigt habe. Keine rechtsverbindliche Zusage Das Gericht hat entschieden, damit fehle dem Bewerber die für eine Einstellung als Lehrer gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erforderliche charakterliche Eignung. Eine rechtsverbindliche Zusage einer Einstellung sei entgegen der Auffassung des Bewerbers nicht erfolgt.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2017 - 2 Sa 122/17 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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