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Montag, 25.02.2019

Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum - Unterbrechung des Praktikums

Praktikanten haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. Dies gilt auch dann, wenn das Praktikum aus Gründen in der Person des Praktikanten unterbrochen wird und das Praktikum später um die Dauer der Unterbrechung verlängert wird. Allerdings muss ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang bestehen und es darf die Höchstdauer von insgesamt drei Monaten nicht überschreiten.

Bundesarbeitsgericht, 5-AZR-556/17, Pressemitteilung vom 30.01.2019
Quelle: LEXInform
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