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Mittwoch, 07.11.2018

Von Eltern getragene Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes in der Berufs-ausbildung können Sonderausgaben sein

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Dies setzt allerdings voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben und somit belastet sind. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. März 2018 hervor.

Bundesfinanzhof, X-R-25/15 – Pressemitteilung vom 08.10.2018
Quelle: LEXinform
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