Freitag, 16.03.2018
Lärm durch Schiffstheater
Das Amtsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass auf einem Kreuzfahrtschiff erst ab Mitternacht üblicher Lärm durch das Schifftheater einen Reisemangel gemäß § 651 c Abs. 1 BGB darstellt. Vor Mitternacht ist der Lärm durch die Theaterveranstaltungen grundsätzlich hinzunehmen.
Az.: 92 C 4334/14
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma