Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 12.03.2018

Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes können außergewöhnliche Belastungen darstellen

Die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes führen zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren. Dies hat das Finanz-gericht Münster entschieden. Die Aufwendungen für einen privaten Sicherheitsdienst müssen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die persönliche Freiheit unzumutbar eingeschränkt wird oder die Gefahr einer Entführung und körperlicher Übergriffe besteht. Durch solche Ereignisse ist man gezwungen, sich vor weiteren möglichen Angriffen gegen Leib und Leben zu schützen. Weiterhin müssen die Aufwendungen für den Sicherheitsdienst auch den Umständen nach notwendig und angemessen sein.

Finanzgericht Münster, 13-K-1045/15-E, Mitteilung vom 15.02.2018
Quelle: LexInform
me
« zurück