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Montag, 26.02.2018

Kinderwagen im Hausflur

Das Amtsgericht Dortmund entschied (425 C 6305/17), dass ein Wohnungseigentümer vom Mieter nicht die Beseitigung eines Kinderwagens im Hausflur gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verlangen kann, wenn dieser keine Beeinträchtigung darstellt.

Amtsgericht Dortmund (425 C 6305/17),
Quelle: kostenlose-urteile.de
ma
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