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Sonntag, 03.12.2017

Geschlechtertrennung

Vereine, die Frauen ausschließen, handeln nicht gemeinnützig und bekommen keine Steuervergünstigungen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Ausgenommen davon sind katholische Männervereinigungen: Kirchliche Vereine müssen laut Gesetz nicht zwingend die Allgemeinheit fördern.

(Az. V R 52/15)
Quelle: Finanztest Oktober 2017
sg
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