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Montag, 13.03.2017

Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen

Die G-GmbH hatte im August 2006 ein unbefristetes verzinsliches Darlehen mit einem Nennbetrag von 821.240 Schweizer Franken aufgenommen, dessen Rückzahlungsbetrag sich nach dem damaligen Umrechnungskurs auf 520.141 EUR belief. Weil im Zuge der Finanzkrise ab dem Jahr 2008 der Wert des Schweizer Franken gegenüber dem Euro deutlich gestiegen war, erhöhte die G-GmbH in ihren Bilanzen für 2008 bis 2010 den Wertansatz des Darlehens im Weg einer Teilwertzuschreibung. Die hierdurch verursachte Gewinnminderung erkannte das Finanzamt indes nicht an: Es bewertete das Darlehen weiterhin mit dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag, weil bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nicht mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden könne, ob die Werterhöhung dauerhaft sei oder sich bis zur Fälligkeit ausgleichen werde. Die G-GmbH war damit nicht einverstanden und bekam beim Finanzgericht Recht.

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.3.2016, Az. 2 V 2763/15
Quelle: taxmail.de
pk
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