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Montag, 13.03.2017

Kein Anspruch auf Schadensersatz für Verletzung während Zweikampf beim Frauenfußball

Verletzt sich eine Spielerin beim Frauenfußball im Rahmen eines im Kampf um den Ball geführten, üblichen Zweikampfs, stehen ihr keine Schadenersatzansprüche gegen die andere am Zweikampf beteiligte Spielerin zu. Es gelten die höchstrichterlichen Haftungsregeln bei sportlichen Wettkämpfen mit erheblichem Gefahrenpotential, die auch im Männerfußball Anwendung finden. Das Oberlandesgericht Hamm begründet seine Entscheidung wie folgt. Bei einem sportlichen Wettkampf besteht typischerweise auch bei Einhaltung der Regeln oder bei geringfügigen Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schädigungen. Daher ist davon auszugehen, dass jeder Teilnehmer Verletzungen, auch mit schwersten Folgen, in Kauf nimmt, die bei einer regelkonformen Ausübung der Sportart nicht zu vermeiden sind. Eine Haftung kommt deswegen nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Regelwidrigkeit und beim Überschreiten der Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte und unfairem Regelverstoß in Betracht.

Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 22.12.2016 – 9 U 138/16 –
Quelle: kostlose-urteile.de
me
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