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Mittwoch, 14.11.2018

Reparatur Gastherme durch Vermieter

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter eine defekte Gastherme reparieren muss, auch wenn der Mieter die Wohnung seiner Schwester überlassen hat. Der Vermieter hat die Pflicht, Wohnungsmängel zu beseitigen, auch wenn der Mieter persönlich nicht betroffen ist.

Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 99/17)
Quelle: Finanztest 11/18
ma
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