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Montag, 15.04.2019

Vater haftet nicht für Fahrradunfall seines 5-jährigen Sohnes

Der 5-jährige Junge fuhr mit seinem Fahrrad aus Unachtsamkeit gegen ein geparktes Auto und verursachte dadurch einen Sachschaden in Höhe mehrerer tausend Euro. Die Klage des Fahrzeughalters auf Schadensersatz wurde abgewiesen, da der hinter seinem Sohn herfahrende Vater seine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe. Die Familie bestehe aus geübten Radfahrern und der Unfall ereignete sich in der gewohnten Umgebung. Es handele sich viel mehr um ein „Augenblicksversagen“ des Kindes.

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 24.01.2018 – 73 C 4417/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
st
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