Montag, 21.01.2019
Reisemangel bei Nichtanlaufen eines Hafens
Das Amtsgericht Rostock hat entschieden, dass ein Kreuzfahrtreisender Anspruch auf eine Reisepreisminderung hat, wenn während einer Kreuzfahrt ein geplanter Hafen nicht angesteuert wird. Es würde ein Reisemangel im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB vorliegen.
Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 243/13)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma