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Montag, 01.10.2018

Hinweis auf Kostenpflichtigkeit der Dienstleistung eines Online-Branchenbuchs

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Betreiberin eines Online-Branchenbuchs kein Recht auf Geld hat, wenn sie in ihrem Vertragsformular nicht hinreichend auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Dienstleistung hinweist.

Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 2278/17 (90))
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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