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Montag, 25.06.2018

Rail & Fly: Kein Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Zugverspätungen

Reisende müssen Verspätungen einkalkulieren und für Anreise Zug mit regulärer Ankunftszeit von mindestens drei Stunden vor Abflug wählen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Flugreisende keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung haben, wenn sie durch eine Zugverspätung zu spät zum Check-In ihres Fluges kommen.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2018 - 32 C 1966/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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