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Dienstag, 01.05.2018

Zustimmung der Miteigentümer bei Errichtung eines Gartenhauses erforderlich

Das Amtsgericht München entschied, dass die Errichtung eines Gartenhauses, im Garten einer Wohnanlage, die Zustimmung der übrigen Miteigentümer bedarf. Im vorliegenden Fall verurteilte das Amtsgericht München eine Wohnungseigentümerin zur Entfernung des von ihr auf einer Sondernutzungsfläche errichteten Gartenhauses.

Amtsgericht München, Az.: 484 C 22917/16 WEG
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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