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Montag, 12.02.2018

Online-Shopping: Weniger Käuferschutz.

600 Euro hat das Handy im Internet gekostet - angekommen ist es nie. Es passiert immer wieder, dass Kunden vergebens auf bestellte und schon bezahlte Ware warten. Wer den Bezahldienst Pay-Pal in Anspruch nimmt, kann solche Probleme dem Käuferschutz melden. Meist gibt's dann den Preis plus Versandkosten zurück aufs Konto. Nun hat der BGH zu Ungunsten der Verbraucher entschieden: Auch wenn PayPal-Käuferschutz besteht, kann ein Verkäufer auf Zahlung klagen. Im Fall des Handys steht ihm das Geld zu, weil der Versand nicht versichert war.

Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t
Quelle: : www.kostenlose-urteile.de
sg
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